Donnerstag, 10. Januar 2008

Tierdreh, die Zweite




Tierdreh, die zweite. Siehe auch "Konfro".
Der arme Oscar (1), ca. 10 kg, französische Bulldogge, war beim Spaziergang vom ungleich gößeren Rocco (4), Bordeauxdogge, ca. 70 kg, gebissen worden woraufhin eine OP und ein Tierklinikaufenthalt fällig wurden. Die Tierhaftpflichtversicherung des Verursachers jedoch weigerte sich, die Gesamtkosten von mehr als 1.300€ zu bezahlen. Einleuchtende Begründung: Die Kosten überstiegen den Gesamtwert Oscars (Anschaffungskosten 600€), der somit als "Totalschaden" - so die Versicherung in einem Schreiben wörtlich - abzurechnen sei. Mithin betrage die Höhe der zu erstattenden Kosten nicht mehr als 600€.
Oscar ist das ganze vollkommen egal, doch er ist Erna (im Bild) treu ergeben, und so ziehen die beiden erst zum Anwalt und dann zum Gericht, um ihren Fall durchzufechten. Mit guten Aussichten übrigens, denn laut einer GG-Änderung aus dem Jahr 2007 sind Tiere keine Sachen mehr und können folglich auch nicht auf Totalschadenbasis abgerechnet werden. Als wir mitm Oscar, Erna, Kamera und Puschelmikro vor der örtlichen Filiale der zahlungsunwilligen Versicherung auftauchten, ging da das große Bohei los... Erst durch den Gardinenspalt spähen, dann schnell zuziehen. Man soll eben weder Bulldoggen noch Frauen, die Erna heißen unterschätzen.

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